�bernachtungssteuer
Das Land Berlin hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2014 eine �bernachtungssteuer (City Tax) in H�he von 5% auf den �bernachtungspreis (exkl. Umsatzsteuer) einzuf�hren.
Berufliche �bernachtungen sind von der �bernachtungssteuer ausgenommen, wenn den beruflichen Aufwand glaubhaft gemacht werden kann. Eine Glaubhaftmachung erfolgt wenn die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt wird, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber mit Name und Sitz des Arbeitgebers vorgelegt wird oder unmittelbar von Arbeitgeber bezahlt wird. Selbstst�ndige m�ssen einen vergleichbaren Nachweis vorlegen. Wird eine berufliche Veranlassung der �bernachtung vom Gast nicht glaubhaft gemacht, ist die �bernachtungsteuer zun�chst vom Beherbergungsbetrieb an das Finanzamt abzuf�hren. Der Gast hat in diesem Fall jedoch die M�glichkeit, innerhalb von vier Monaten die Erstattung der �bernachtungsteuer formlos beim Finanzamt zu beantragen. Dem Antrag ist ein Nachweis �ber die betriebliche oder berufliche Veranlassung der �bernachtung und die Rechnung oder Bescheinigung des Beherbergungsbetriebes, aus der die �bernachtungsteuer hervorgeht, beizuf�gen. Weitere Informationen und Dokumente zum Download finden Sie hier: ▫ das Merkblatt f�r den Gast (de) ▫ das Merkblatt f�r den Gast (en)
▫ Arbeitgeberbest�tigung berufliche �bernachtung (de) ▫ Arbeitgeberbest�tigung berufliche �bernachtung (en)
▫ Eigenbest�tigung berufliche �bernachtung (de) ▫ Eigenbest�tigung berufliche �bernachtung (en) Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter:
http://www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/downloads/artikel.57924.php
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